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Rechtsanwalt CAS IRP-HSG

Patrik Gruber

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Rechtsanwalt CAS IRP-HSG

Patrik Gruber

Fachgebiete

Tätigkeitsbereiche
Patrik Gruber

Haftpflicht- und Sozialversicherung

Wer einen Schaden erleidet, muss ihn grund­sätzlich selber tragen, ausser ein anderer kann dafür verant­wortlich gemacht werden. Zuerst ist also immer der Schädiger zu ermitteln, bevor Schadens­­ersatz­­ansprüche gestellt werden können. Ob der Schaden aus einem Verkehrs­unfall herrührt, einer schweren Straftat wie etwa einem Raub­überfall, einem Wohnungs­brand, einem ärztlichen Kunst­fehler oder einem Arbeit­sunfall, spielt dabei keine Rolle.

Unfall oder Krankheit können oft zu lang­jähriger oder gar ständiger Arbeits­un­fähigkeit führen. Als spezialisierte Kanzlei im Sozial­­versicherungs­recht unterstützen wir unsere Mandanten in der Durch­setzung ihrer Ansprüche gegen Versicherungen und Schädiger. Wir sind in der Lage medizinische Gutachten zu beurteilen oder die Koordination und Berechnung von Renten­leistungen zu überprüfen. Als forensisch tätige und erfahrene Kanzlei setzen wir berechtigte Ansprüche unserer Mandanten notfalls gerichtlich durch.

Mietrecht

Während Vermieter eine Liegenschaft oft als reines Rendite­objekt, also aus einer einseitig ökonomischen Warte betrachten, ist nach unserer Auffassung das Recht auf Wohnung ein existenzielles Grund­recht. Die Mietenden sind jedoch meist die schwächere Partei und oft der Willkür von Liegenschafts­­verwaltungen ausgeliefert. Aus Angst vor Kündigung wagen viele Mieterinnen und Mieter nicht, sich gegen ungerechte oder gar illegale Behandlung zu wehren.

Wir beraten bei Fragen über Mängel an Wohnungen, ungenügender Heizung, Schimmel­schäden, falschen Nebenkosten­­abrechnungen und allen Fragen rund um den Mietzins. Viele Fragen stellen sich auch bei der ausser­­terminlichen Kündigung. Gerade hier sind Mietende oft auf den Goodwill der Verwaltung angewiesen und kennen ihre Rechte nicht.

Profil

Werdegang
Patrik Gruber

«Das Recht hat keine eigenständige Bedeutung. Mit Gesetzen und anderen Rechtsregeln wird lediglich das Zusammenleben der Menschen untereinander geordnet. Das Verständnis des Rechts ist deshalb auch immer ein Verständnis der Menschen.» – Patrik Gruber